AWO Positionen

Als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege erfüllt die Arbeiterwohlfahrt Aufgaben, die aus dem Sozialstaatsgebot erwachsen. Die Sozialstaatlichkeit hat Verfassungsrang.


In partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Kommunen, Staat und freien Vereinigungen ist die AWO einbezogen in die Lösung sozialer Probleme.
Als sozialpolitische Interessenvertretung ist sie Anwalt besonders jener Menschen, die sich für ihre Anliegen und Teilhabe am Gemeinwesen allein kein Gehör verschaffen können. Sie ist beteiligt an der Planung von Sozialpolitik. In diesem Rahmen nimmt sie aktiv Einfluss auf die Gestaltung sozialer Politik, regt neue Gesetze an und berät bei Gesetzesinitiativen.
Die AWO ist Mittlerin zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat. Somit ist sie eine wichtige Partnerin bei der Wahrung des sozialen Friedens.


Durch Einbringen ihrer Erfahrung und Fachkompetenz, auf der Grundlage ihrer Werte, wird die AWO auch in Zukunft zur Verwirklichung und Weiterentwicklung des Sozialstaates beitragen.