Frauenpolitik

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
(Artikel 3 Abs. 2 GG)
Die im Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung von Frauen existiert noch immer oft nur auf dem Papier. Frauen in Deutschland (West) verdienen immer noch deutlich weniger als Männer, Frauen sind stärker von Arbeitslosigkeit betroffen. Noch immer ist für Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf schwer möglich. Frauen sind deshalb gezwungen, Teilzeitarbeitsverhältnisse oder geringfügige Beschäftigungen anzunehmen oder können keine Erwerbsarbeit aufnehmen, weil es an Einrichtungen für die Kinderbetreuung mangelt. Damit ist für viele Frauen Einkommensarmut im Alter vorprogrammiert.
Die Arbeiterwohlfahrt fordert deshalb, dass der Gleichstellungsgrundsatz im Artikel 3 des Grundgesetzes endlich verwirklicht wird. Der Anspruch der Frauen auf gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft, in allen sozialen Beziehungen, im Erwerbsleben und in der Politik muss endlich eingelöst werden.
Die AWO ist der einzige Verband der Freien Wohlfahrtspflege, der von einer Frau gegründet wurde. Marie Juchacz (1879 – 1956), Vordenkerin und Gründerin der AWO, verankerte die erste emanzipatorisch ausgerichtete Wohlfahrtsorganisation für die Arbeiterschaft. Frauen stellen auch heute die Mehrheit der haupt- und ehrenamtlichen Beschäftigten der AWO dar. Mädchen- und Frauenprojekte zeugen von einem vielfältigen Frauenengagement der AWO: Frauenhäuser, Notrufe, Beratungsstellen, Integrations- und Bildungsprojekte für Migrantinnen, spezielle Arbeitsmarktprogramme und Mutter- und Kindkuren.
