Menschen mit Behinderung / psychisch kranke Menschen

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

(Artikel 3 GG)


Dennoch werden behinderte / psychisch kranke Menschen in unserer Gesellschaft auch heute noch vielfach diskriminiert. Die Arbeiterwohlfahrt fordert deshalb, dass das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes in allen gesellschaftlichen Bereichen durchgesetzt wird – behinderte und psychisch kranke Mitbürgerinnen und Mitbürger dürfen nicht von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen werden! Das Fehlen barrierefreier Zugänge (Wohnraum, öffentliche Beförderungssysteme, Assistenzleistungen für Freizeitangebote) darf nicht zur Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung oder psychischer Krankheit führen.

 

Grundsätzliches Ziel der AWO bleibt die Normalisierung der Lebensbedingungen für behinderte / psychisch kranke Menschen und ihre Integration in die Gesellschaft.
Dies muss durch die Umsetzung von Rechtsansprüchen und durch psychosoziale Leistungen sowie Teilhabeleistungen verwirklicht werden. Die zur Eingliederung zu gewährenden gesetzlichen Leistungen haben unabhängig von Ursache und Art der Behinderung zu erfolgen. Der Anspruch auf ganzheitliche und dauerhafte Rehabilitation ist an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen zu orientieren. Mit Hilfe der Leistungen soll jeder behinderte / psychisch kranke Mensch in die Lage versetzt werden, sein Leben in Würde und Selbstbestimmung zu gestalten. Von dem Grundkonsens, dass Arbeit und Bildung zu den zentralen Bereichen des Daseins gehören, sind besonders behinderte und psychisch kranke Menschen häufig ausgeschlossen. Der Anspruch auf den uneingeschränkten Zugang zu einem behindertengerecht ausgerichteten Arbeitsplatz ist für die AWO deshalb essentieller Bestandteil von Eingliederung und gesellschaftlicher Solidarität.