Suchtkrankenhilfe

Suchtkranke Menschen sind gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft. Die Entwicklung süchtigen Verhaltens ist zu verstehen als eine Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen Bedingungen, individuellen Voraussetzungen und der Suchtmittelwirkung.
Die Suchtkrankenhilfe der Arbeiterwohlfahrt ist offen für alle Hilfesuchenden, unabhängig von dem Schweregrad der Abhängigkeit und dem Suchtmittel. Dabei orientieren wir uns in unserer Arbeit an den Bedürfnissen der Hilfesuchenden, indem wir individuelle Hilfeangebote mit Mitwirkung der Betroffenen unter Nutzung ihrer vorhandenen Kompetenzen entwickeln. Die individuelle Therapie und Betreuungsarbeit bezieht den gesellschaftlichen und sozialen Kontext mit ein.
Die AWO setzt sich für ein differenziertes System der ambulanten und (teil-) stationären Suchtkrankenhilfe ein. Eine besondere Bedeutung kommt der Nachsorge zu. Suchtkranke Menschen sind besonders der Arbeitslosigkeit ausgesetzt, daher fordert die AWO die Schaffung von neuen Modellen für qualitative Beschäftigungs- und Tätigkeitsformen.
Eine erfolgreiche Suchtkrankenhilfe benötigt rechtliche Rahmenbedingungen, die eine bedarfsorientierte Ausrichtung im Einzelfall ermöglicht. Die AWO setzt sich dafür ein, dass Finanzierungsgrundlagen geschaffen werden, die gewährleisten, dass die Hilfeangebote facettenreicher, differenzierter und flexibel gestaltet werden können.
